Während sich die Welt aufgrund der COVID-19-Pandemie an die neue Normalität anpasst, ist Fernarbeit zu einer weit verbreiteten Praxis geworden. Viele Menschen waren gezwungen, ein Homeoffice einzurichten, um von zu Hause aus ihrer Arbeit nachgehen zu können. Wenn Sie einer von ihnen sind, fragen Sie sich vielleicht, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können.
In diesem Artikel gehen wir auf die Ausgaben ein, die als Steuerabzug geltend gemacht werden können, und auf die Kriterien, die Sie erfüllen müssen, um sie geltend zu machen.
Die COVID-19-Pandemie hat zu erheblichen Veränderungen in unserem täglichen Leben geführt, auch in der Art und Weise, wie wir arbeiten. Mit der Zunahme der Fernarbeit waren viele Menschen gezwungen, ein Heimbüro einzurichten, um ihrer Arbeit von zu Hause aus nachgehen zu können. Auch wenn dies wie eine bequeme Option erscheint, ist sie mit eigenen Kosten verbunden. Die gute Nachricht ist, dass Sie einige dieser Ausgaben steuerlich absetzen können.
In diesem Artikel gehen wir auf die Kosten ein, die von der Steuer abgesetzt werden können, und auf die Kriterien, die Sie erfüllen müssen, um sie geltend zu machen.
Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden?
Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie möglicherweise folgende Ausgaben steuerlich absetzen:
- Ausgaben für das Homeoffice
Wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung als Büro nutzen, können Sie Abzüge für folgende Ausgaben geltend machen:
- Stromkosten
- Heiz- und Kühlkosten
- Reinigungskosten
- Wertverlust der Home-Office-Ausstattung
- Abschreibung von Home-Office-Möbeln und Einrichtungsgegenständen
- Berufsbedingte Telefon- und Internetkosten
Wenn Sie Ihr privates Telefon oder Internet beruflich nutzen, können Sie den berufsbedingten Teil der Kosten absetzen. Sie können jedoch den Teil der Kosten, der sich auf den persönlichen Gebrauch bezieht, nicht geltend machen. - Computer- und Büroausstattung
Wenn Sie Computergeräte oder Bürogeräte wie einen Drucker oder einen Scanner angeschafft haben, können Sie den berufsbezogenen Teil der Ausgaben absetzen. Wird das Gerät jedoch auch privat genutzt, können Sie einen Abzug nur für den berufsbedingten Aufwandsanteil geltend machen. - Schreibwaren und andere Büromaterialien
Wenn Sie Schreibwaren oder andere Büromaterialien angeschafft haben, können Sie den berufsbedingten Anteil der Ausgaben absetzen. - Sonstige berufsbedingte Ausgaben
Möglicherweise können Sie auch einen Abzug für andere berufsbezogene Ausgaben beantragen, beispielsweise für die Kosten für Fortbildungskurse, Gewerkschaftsbeiträge und Abonnements für berufsbezogene Veröffentlichungen.
Homeoffice wegen Corona: Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden?
Wenn Sie aufgrund der COVID-19-Pandemie gezwungen waren, ein Home-Office einzurichten, können Sie möglicherweise folgende Aufwendungen steuerlich absetzen:
Laufende Kosten wie Strom- und Internetkosten
Abschreibung von Home-Office-Möbeln und Einrichtungsgegenständen
Schreibwaren und andere Büromaterialien
Wichtig zu beachten ist, dass Sie Steuerabzüge nur für den Zeitraum geltend machen können, in dem Sie pandemiebedingt im Homeoffice gearbeitet haben. Wenn Sie vor der Pandemie im Homeoffice gearbeitet haben, können Sie Abzüge nur für die Mehraufwendungen geltend machen, die Ihnen durch die Pandemie entstanden sind.
Kriterien für die Inanspruchnahme von Steuerabzügen
Um Ihre Home-Office-Ausgaben steuerlich absetzen zu können, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Kosten müssen Ihnen selbst entstanden sein
Sie können den Steuerabzug nur für Aufwendungen geltend machen, die Sie selbst getätigt haben. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten erstattet hat, können Sie hierfür keinen Abzug geltend machen. - Der Aufwand muss in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen
Sie können den Steuerabzug nur für Ausgaben geltend machen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen. Wenn der Aufwand nur teilweise mit Ihrer Arbeit zusammenhängt, können Sie einen Abzug nur für den Teil geltend machen, der mit der Arbeit zusammenhängt. - Sie müssen Aufzeichnungen über die Ausgaben haben
Um Ihre Home-Office-Ausgaben steuerlich absetzen zu können, müssen Sie Aufzeichnungen über die entstandenen Ausgaben führen. Dazu gehören Quittungen, Rechnungen und andere Dokumente, die Ihren Anspruch belegen. - Sie müssen von zu Hause aus gearbeitet haben
Um Ihre Home-Office-Ausgaben steuerlich absetzen zu können, müssen Sie von zu Hause aus gearbeitet haben. Das bedeutet, dass Sie einen erheblichen Teil Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbracht haben müssen und dass die von Ihnen geltend gemachten Ausgaben in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen.
FAQs
Kann ich die Kosten für die Renovierung meines Homeoffice steuerlich absetzen?
Nein, Sie können die Kosten für die Renovierung Ihres Heimbüros nicht steuerlich absetzen. Möglicherweise können Sie jedoch Abzüge für den Wertverlust von Geräten oder Möbeln geltend machen, die Sie für Ihr Heimbüro gekauft haben.
Kann ich die Kosten für meinen Internetanschluss steuerlich absetzen?
Ja, Sie können einen Abzug für den beruflich bedingten Teil Ihres Internetanschlusses geltend machen. Sie können jedoch den Teil der Kosten, der sich auf den persönlichen Gebrauch bezieht, nicht geltend machen.
Kann ich die Kosten für mein Mobiltelefon steuerlich absetzen?
Ja, Sie können den berufsbedingten Anteil Ihrer Mobilfunkkosten absetzen. Sie können jedoch den Teil der Kosten, der sich auf den persönlichen Gebrauch bezieht, nicht geltend machen.
Kann ich die Kosten für meine Home-Office-Möbel steuerlich absetzen?
Ja, Sie können einen Abzug für den Wertverlust Ihrer Home-Office-Möbel geltend machen. Ein Abzug der gesamten Anschaffungskosten der Möbel ist jedoch nicht möglich, da diese auch für den Eigenbedarf genutzt werden.
Kann ich die Kosten für meine Stromrechnung steuerlich absetzen?
Ja, Sie können einen Abzug für den berufsbedingten Teil Ihrer Stromrechnung geltend machen. Sie können jedoch den Teil der Kosten, der sich auf den persönlichen Gebrauch bezieht, nicht geltend machen.
Kann ich die Kosten für meine Home-Office-Miete steuerlich absetzen?
Nein, Sie können die Kosten für Ihre Home-Office-Miete nicht steuerlich absetzen. Denn die Miete ist bereits eine persönliche Ausgabe und keine berufsbedingte Ausgabe.
Abschluss
Die Einrichtung eines Home-Office aufgrund der COVID-19-Pandemie ist mit eigenen Kosten verbunden. Die gute Nachricht ist, dass Sie einige dieser Ausgaben steuerlich absetzen können. Sie können Abzüge für Home-Office-Ausgaben, berufsbedingte Telefon- und Internetkosten, Computer- und Büroausstattung, Schreibwaren und andere Büromaterialien sowie andere berufsbedingte Ausgaben geltend machen.
Um diese Abzüge in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. dass Sie die Ausgaben selbst getätigt haben, Aufzeichnungen über die Ausgaben haben und von zu Hause aus gearbeitet haben. Durch die Inanspruchnahme dieser Steuerabzüge können Sie Geld sparen und das Beste aus Ihrem Homeoffice herausholen.